Alkohol und E-Scooter

 

Die E-Scooter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wie andere Verkehrsteilnehmer müssen sich auch die Fahrer von E-Scootern an die StVO und andere verkehrsrechtliche Vorschriften halten. Dies zeigt beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Osnabrück.

Darum geht es:

Im entschiedenen Fall hatte es das Gericht mit einem E-Scooter-Fahrer zu tun, der laut einer Blutprobe mit 1,54 Promille unterwegs war. Er musste sich daher wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) verantworten. Der Fahrer wurde deswegen auch verurteilt (LG Osnabrück, Beschluss vom 16.10.2020 - 10 Qs 54/20).

Die absolute Alkoholgrenze von 1,1 Promille gilt demnach für alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur für Autofahrer. Bei diesem Wert ist generell von einer Fahruntüchtigkeit auszugehen. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen gefährlichen und möglicherweise weniger gefährlichen Fahrzeugen. 

 

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