Baufinanzierung: Widerruf möglich

Es gibt bereits eine Vielzahl von Entscheidungen zu den Widerrufsmöglichkeiten einer Baufinanzierung. Diese betrafen überwiegend falsche Widerrufsbelehrungen. Eine Entscheidung des OLG Köln hat nun jedoch einen anderen Ansatzpunkt für den Widerruf eines (Bau-)Kredites bestätigt.

Darum geht es:

Der Kläger hatte im Jahr 2011 eine Baufinanzierung abgeschlossen. Ende 2016 hat er diesen Kredit widerrufen. Der Widerruf erfolgte nach der Entscheidung des OLG Köln zu Recht (Urteil vom 26.03.2019, Az.: 4 U 102/18). 

Dabei hat sich das Gericht darauf gestützt, dass der angegebene Effektivzins fehlerhaft war. Dieser wurde offenkundig falsch berechnet. Statt mit der vollen Tagesanzahl pro Jahr wurde nur mit 360 Tagen gerechnet. Dies führte zu einer Zinsabweichung von 0,07 %. Selbst diese geringe Abweichung berechtigt nach der vorliegenden Entscheidung zum Widerruf des Kreditvertrages. Denn es liegt eine fehlerhafte und damit nach Auffassung des Gerichts fehlende Pflichtangabe vor. 

Gerne prüfen wir, ob sich in Ihrem Fall ein Widerruf des Kreditvertrages lohnt. Die Vorteile eines erfolgreichen Widerrufs sind, dass ab dem erklärten Widerruf keine Zinsen mehr gezahlt werden müssen und die Bank (oder Sparkasse) im Falle einer Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. In Betracht kommen alle Immobilienkredite, welche seit Juni 2010 abgeschlossen worden sind. Diese können zudem auch weitere kritische Formfehler aufweisen. Daher lohnt sich die Überprüfung solcher Verträge. 

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