Die Bahncard und der Widerruf

Sie haben online eine Bahncard gekauft, oder der entsprechende Vertrag wurde verlängert? Sie haben keine Verwendung mehr für die Bahncard? Dann sollten Sie hier weiterlesen.

Darum geht es:

Denn der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat entschieden, dass die Bahn beim online-Kauf der Bahncard die Kunden besser über ihre Rechte, insbesondere das Widerrufsrecht, zu informieren hat (Urteil vom 12.03.2020, Az.: C-583/18). 

Das Widerrufsrecht gibt innerhalb von 14 Tagen bei, insbesondere, Internetkäufen das Recht, den Vertrag ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Der Vertrag gilt dann als nicht entstanden. Auf dieses Recht hat die Bahn beim Kauf der Bahncard nicht hingewiesen. Da die Bahncard keine Fahrkarte sondern eine Rabattkarte ist, gilt für deren Kauf das Widerrufsrecht, so die Luxemburger Richter. 

Aufgrund der unterbliebenen Belehrung, kann der Widerruf unter Umständen auch jetzt noch erfolgen. Denn die Frist zum Widerruf beginnt erst mit der ordnungsgemäßen Belehrung. Daher besteht die Möglichkeit, sich auf diese Weise von der Bahncard zu trennen. 

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