Diesel-Abgasskandal - Rück­tritt trotz Soft­ware-Update mög­lich

Nach Auffassung des OLG Köln kommt der Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Schummel-Diesel auch dann in Betracht, wenn Kunden ein Softwareupdate haben vornehmen lassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer illegalen Abschaltsoftware für die Motorsteuerung versehen wurde, auch dann in Frage kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt hat (Beschl. v. 27.03.2018, Az. 18 U 134/17).

Der Senat führt aus, das Fahrzeug sei schon wegen des Einsatzes der Steuerungsoftware mangelhaft gewesen; diese sah für den Betrieb des Pkw auf dem Emissionsprüfstand einen speziellen Betriebsmodus vor, ohne dass die für die Erteilung der Betriebszulassung zuständige Behörde hiervon in Kenntnis gesetzt war.

Zudem seien den Kunden die zur Beurteilung des Erfolges der Nachbesserung notwendigen Details nicht bekannt gewesen. Das spreche dafür, dass der Käufer die erfolgte Nachbesserung inhaltlich nicht habe billigen wollen, sondern an der Durchführung des Software-Updates nur deshalb mitgewirkt habe, um das Fahrzeug weiterhin nutzen zu können.

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