Körperverletzung durch Hundeangriff

Es gibt bereits eine Vielzahl von zivilrechtlicher Rechtsprechung zu Hundeangriffen. Allerdings kann auch eine strafrechtliche Verurteilung bei einem Hundeangriff drohen, wie eine Entscheidung des LG Osnabrück zeigt.

Darum geht es:

Der Angeklagte war mit seinen beiden, nicht angeleinten Hunden in einem Wohngebiet unterwegs. Dabei trafen Sie auch eine Frau. Beide Hunden rannten auf die Frau los. Der Angeklagte rief die beiden Hunde zwar sofort zurück. Allerdings hörte nur einer der beiden Hunde. Der Hund sprang die Frau an. Beim Versuch, den Hund abzuwehren, stürzte die Frau und zog sich Prellungen am Halswirbel und am Kopf zu. 

Das Landgericht Osnabrück verurteilte den Hundehalter wegen dieses Vorfalls wegen einer fahrlässigen Körperverletzung (LG Osnabrück, Urteil vom 20.01.2021 - 5 Ns 112/20). Der Hundehalter hat seine Sorgfaltspflicht verletzt. Außerdem hat er eine konkrete Gefahr geschaffen dadurch, dass er den nicht gehorchenden Hund ohne Leine in einem Wohngebiet hat laufen lassen. Das Landgericht bestätigte hiernach die Verurteilung des Hundehalters zu einer Geldstrafe. 

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